Kältemittel

Kältemittel sind für den Energietransport in Kälteanlagen notwendig. Sie sollten gute thermodynamische Eigenschaften haben, chemisch stabil und in Schmieröl löslich sein, nicht korrosiv, nicht giftig und nicht brennbar sein, niedrige Arbeitsdrücke aufweisen, gut verfügbar und preiswert sein sowie kein Ozonabbau- und kein Treibhauspotential aufweisen. Leider gibt es kein ideales Kältemittel, dass all diese Merkmale erfüllt. Unsere Ingenieure wählen verantwortungsbewußt das für ihre Bedürfnisse am besten geeignete Kältemittel aus.

Natürliche Kältemittel

Die wichtigsten natürlichen Kältemittel sind Ammoniak (NH3), Kohlendioxid (CO2) sowie die Kohlenwasserstoffe Propan und Isobutan. Diese Kältemittel eignen sich vorzüglich für die Industriekälte und für Wärmepumpen. Leider sind aber auch unerwünschte Eigenschaften wie Toxizität, hohe Drucklage oder Brennbarkeit zu beherrschen. Bei Einhaltung der Normen und Sicherheitsregeln ist der Einsatz der natürlichen Kältemittel gut möglich und stellt langfristig die einzige ökologische sowie wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar.

Synthetische Kältemittel – beschränkte Erlaubnis von FKW Kältemitteln

Unter Beachtung der Einschränkungen durch die 447. Verordnung sind für neue Kühlanlagen noch fluorierte Kohlenwasserstoffe (kurz FKW) als Kältemittel verwendbar. Derzeit gebräuchliche Stoffe sind R404A bzw. R507 in der Kältetechnik sowie R134a, R407C und R410 für Wasserkühlsätze, Wärmepumpen und Klimageräte.
Die FKW-kältemittel sind starke Treibhausgase und stehen deshalb unter Beobachtung. Einige Staaten wie Österreich, die Schweiz und Dänemark haben die Verwendung von FKWs bereits limitiert. Langfristig muß mit einem Verbot der FKWs gerechnet werden. Als Beispiel kann auf die Automobilindustrie verwiesen werden, die bereits ab 2011 auf ein umweltfreundlicheres Kältemittel umstellen muß, da die Verwendung von R134a in Fahrzeugklimaanlagen dann verboten sein wird.

Verbot HFCKW Kältemittel, insbesonders R22

Nach dem Verbot der FCKWs wurde in der anfänglichen Ermangelung anderer Stoffe vermehrt auf das teilhalogenierte HFCKW-Kältemittel R22 ausgewichen. Dadurch sind sehr viele Anlagen mit R22 errichtet worden, wobei viele davon heute noch in Betrieb sind.
Wichtig für Anlagenbetreiber: im Jahr 2010 wird die Produktion von R22 eingestellt und bis 2015 darf für Servicezwecke nur noch recyceltes R22 verwendet werden. Ob es davon genug geben wird ist heute noch nicht absehbar bzw. zu bezweifeln. Wir empfehlen unsere Kunden die betroffenen Anlagen bis Ende 2009 auf ein Ersatz-Kältemittel umzurüsten oder die fristgerechte Erneuerung der Anlage einzuplanen!

Verbot der FCKW Kältemittel   
 

Die bekanntesten FCKW-Kältemittel waren u.a. das R12 und das R502. Aufgrund des außerordentlich hohen Ozonabbaupotentials wurden die FCKW-Kältemittel bereits 1990 verboten. Auch bestehende Anlagen dürfen seit 2000 nicht mehr mit diesen Stoffen betrieben werden.

siedendes Kältemittel

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